Internetbasierte Kfz-Zulassung ("iKfz"); DE-Mail nicht verpflichtend - BMVI widerspricht Schreiben des KBA

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) widersprochen, wonach die Zulassungsbehörden nach § 14 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet seien, den Bescheid über eine Online-Außerbetriebsetzung per DE-Mail bekanntzugeben, wenn der Antragsteller diesen Kommunikationsweg zuvor eröffnet habe: Sofern nicht landesrechtliche Regelungen den Einsatz von DE-Mail verpflichtend vorgeben, sind die Zulassungsbehörden frei, ob sie den Bescheid über die Online-Außerbetriebsetzung postalisch oder auf elektronischem Wege bekanntgeben wollen.

LKT Rundschreiben Nr. 214/2015: Internetbasierte Kfz-Zulassung [PDF-Dokument: 56 kB]

20.04.2015